Gesuche für Corona-Hilfe ab sofort einreichen

Die Staatskanzlei St.Gallen hat heute Vormittag noch nachstehende Medienmitteilung verschickt.

Der Kanton stellt 5 Millionen Franken zur finanziellen Unterstützung von Personen zur Verfügung, die aufgrund der Corona-Krise und trotz umfassendem Hilfsprogramm von Bund und Kanton nicht mehr in der Lage sind, ihre Ausgaben zu decken. Ab sofort können sich betroffene St.Gallerinnen und St.Galler in den Gemeinden beraten lassen und Gesuche um finanzielle Unterstützung einreichen.

Viele Menschen leiden unter den finanziellen Folgen der anhaltenden Corona-Krise. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Unterstützungsmassnahmen richtet der Kanton St.Gallen neu die sogenannte «Corona-Hilfe» aus. Diese richtet sich an Personen, die besonders stark von der Krise betroffen sind und trotz umfassendem Hilfsprogramm von Bund und Kanton ihre Ausgaben nicht decken können.

Beratung und Gesuchseinreichung in den Gemeinden
Ab sofort können Betroffene sich in den Gemeinden beraten lassen und dort ein Gesuch um finanzielle Corona-Hilfe einreichen. Die Voraussetzungen für die Unterstützungsbeiträge sowie die Beratungsstellen in den Gemeinden sind auf der Website http://www.coronahilfe.sg.ch aufgeschaltet. Diese Informationen werden den Betroffenen neben der deutschen Sprache noch in zehn weiteren Sprachen angeboten. Ebenso enthält die Website verschiedene Links, die zu weiteren wichtigen Informationen rund um Corona-Massnahmen im Kanton führen. (pd Sk)

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