KKRR: Auch 2021 keine Kirchbürgerversammlung

Der Kirchenverwaltungsrat KKRR hat gestern noch nachstehende Medienmitteilung verschickt:

Urnenabstimmung anstelle der Kirchbürgerversammlung / Die Katholische Kirchgemeinde Region Rorschach entscheidet an der Urne

Aufgrund der nach wie vor anhaltenden Corona-Pandemie musste der Kirchenverwaltungsrat entscheiden, die Kirchbürgerversammlung abzusagen und stattdessen an der Urne über die Beschlüsse entscheiden zu lassen. Der Kirchenverwaltungsrat hat diverse Varianten geprüft, wie die Versammlung durchgeführt werden könnte. Aufgrund der Teilnehmerzahlen an den letzten vier Kirchbürgerversammlungen und den unter Corona-Bedingungen möglichen Sitzplätzen in den Kirchen im Gemeindegebiet hat der Rat entschieden, eine Urnenabstimmung durchzuführen. Der Rat tut dies auf Basis der kantonalen Gesetzgebung, die eine Urnenabstimmung vorsieht, wenn ausserordentliche Verhältnisse die Durchführung der Bürgerversammlung verunmöglichen.

Wichtige Revision
Zur Genehmigung vorlegen wird der Kirchenverwaltungsrat Rechnung und Budget sowie die Revision der Gemeindeordnung. Letztere wollte der Rat bereits an der letztjährigen Versammlung genehmigen
lassen. Da auch 2020 keine Kirchbürgerversammlung möglich war, hat der Rat dieses Traktandum damals aufgeschoben. Nebst einigen redaktionellen Anpassungen geht es bei der Revision im Kern um die Regelung von Finanzkompetenzen. Dies hatten viele Kirchbürger gefordert. „Wir entsprechen diesem Bürgerwunsch, der auch dem Kirchenverwaltungsrat ein Anliegen war. Neu wird über grössere  Liegenschaftsgeschäfte an der Urne befunden und nicht mehr wie bisher an der Kirchbürgerversammlung“, sagt Pius Riedener, Präsident des Kirchenverwaltungsrates. Da wichtige Entwicklungsprojekte, wie die Sanierung der Pauluskapelle in Goldach, weit fortgeschritten sind, will der Rat diese Neuregelung vorgängig genehmigen lassen.

Jahresabschluss
Die Jahresrechnung 2020 der Kirchgemeinde schliesst positiv ab. Der Ertragsüberschuss von Fr. 765‘912.09 basiert auf drei Faktoren. Zum ersten, auf erneut höheren Steuereinnahmen, zum zweiten, auf corona-bedingt nicht durchgeführten Veranstaltungen, und drittens auf merklichen Einsparungen bei den Sachkosten. Die Zusammenlegung und Vereinheitlichung von Prozessen seit der Vereinigung vor 5 Jahren zeigen gute Wirkung, ohne die Qualität der Seelsorge zu beeinflussen. Der Kirchenverwaltungsrat beantragt der Kirchbürgerschaft, den Ertragsüberschuss dem Eigenkapital zuzuweisen. Gleichzeitig will der Rat die Steuern um 2% auf neu 22% senken. Davon entfallen 18% auf die Kirchgemeinde und 4% gehen als Zentralsteuer an den Katholischen Konfessionsteil des Kantons St. Gallen.
Die gute Eigenkapitalisierung sowie eine fundierte Finanzplanung berechtigen diesen Schritt. Der Rat ist überzeugt, dass die Steuersenkung nachhaltig ist. „Wir wollen zudem ein Zeichen setzen und die Bürger in diesen schwierigen Zeiten finanziell entlasten“, sagt Dr. Andreas Ziltener, Leiter Finanzen im Kirchenverwaltungsrat. Die Steuersenkung wird im Rahmen des Budgets der Kirchbürgerschaft an der Urnenabstimmung vom März 2021 zur Genehmigung empfohlen. (pd kkrr sm)

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