Kanton SG: kein Skifahren, aber mit Fernunterricht

Nachdem gestern der Bundesrat mit seinen neusten Massnahmen die Beizen und die Freizeitbereiche ab Dienstag schliesst, hat der Kanton St.Gallen seine zusätzlichen Massnahmen bekanntgegeben: Die Skilifte werden ab dem 22. Dezember geschlossen und die Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen und Berufsfachschulen werden die ersten zwei Wochen des neuen Jahres im Fernunterricht verbringen. Nachstehend die beiden heute verschickten Medienmitteilung.

Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus: Keine Bewilligung für Skiliftbetriebe; zwei Wochen Fernunterricht für Sekundarstufe II

Das Gesundheitsdepartement erteilt Skiliftbetrieben im Kanton St.Gallen für die Zeit ab dem 22. Dezember 2020 keine Bewilligung. Die epidemiologische Lage genügt den Anforderungen für eine Bewilligung nicht. Auch das Bildungsdepartement trifft weitere Massnahmen: Die Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen und Berufsfachschulen werden die ersten zwei Wochen des neuen Jahres im Fernunterricht verbringen. Dadurch will man verhindern, dass Ansteckungen aus der Festtagspause in die Schulhäuser getragen werden.

Die Regierung unterstützt die Beschlüsse
Die Regierung hat sich heute zu einer ausserordentlichen Sitzung getroffen, um die Beschlüsse des Bundesrates und die aktuelle Lage zu besprechen. Sie unterstützt die durch den Bundesrat erlassenen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Gleichzeitig ist sich die Regierung des Kantons St.Gallen einig, dass auf kantonaler Stufe weitere Einschränkungen nötig sind.

Skilifte ab 22. Dezember 2020 geschlossen
Wie in den letzten Tagen bereits angetönt, ist die epidemiologische Lage und die Auslastung der Spitalkapazitäten derzeit nicht genügend gut, um den Skiliftbetrieben eine Betriebsbewilligung für die Festtagszeit auszusprechen. Deshalb hat das Gesundheitsdepartement entschieden, dass Skiliftbetriebe vorerst ab dem 22. Dezember 2020 keine Gäste  transportieren dürfen. Dazu zählen auch Personen, die zum Tourenfahren, Schlitteln und Winterwandern transportiert würden. Ausgenommen ist die Zubringeranlage Unterterzen- Flumserberg, da sie Bestandteil des öffentlichen Verkehrs ist.

Um eine Bewilligung erteilen zu können, muss der Reproduktionswert unter 1 fallen und es müssen genügend Kapazitäten in den Spitälern zur Verfügung stehen. Wann dies der Fall ist, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Die Regierung verfolgt die Lage fortlaufend und das Gesundheitsdepartement würde bei positiver Entwicklung die Betriebsbewilligung  wieder erteilen. Es braucht hierfür kein neues Bewilligungsgesuch der Skiliftbetriebe.

Die Regierung bittet die Bevölkerung, auch auf das Skifahren und das Tourenfahren in anderen Kantonen zu verzichten. Damit leistet die Bevölkerung Unfallprävention und entlastet  dadurch das Personal in den Spitälern, das bereits stark mit der Betreuung von Coronapatientinnen und -patienten belastet ist. Die Regierung ist sich bewusst, dass der Verzicht auf Skifahren gerade über die Festtage für viele eine Enttäuschung darstellt.

Obligatorische und nichtobligatorische Schule unterscheiden
Aufgrund der epidemiologischen Lage hat auch das Bildungsdepartement Massnahmen beschlossen. So müssen die nachobligatorischen Schulen (Mittelschulen und Berufsfachschulen) nach den Weihnachtsferien für zwei Wochen Fernunterricht betreiben. Mit dieser Massnahme will das Bildungsdepartement verhindern, dass nach den familiären Kontakten in der Festtagspause Ansteckungen in die Schulhäuser getragen werden. Für besondere Konstellationen wie zum Beispiel notwendige Prüfungen und Qualifikationsverfahren sind Ausnahmen vom Präsenzverbot vorgesehen. Das Bildungsdepartement hat die Schulführungen bereits letzten Donnerstag vorsorglich über die zur Diskussion stehende Massnahme informiert.

Einerseits darf der weit vernetzte Schulbereich nicht zur Ursache für die Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung werden, andererseits darf den jungen Menschen nicht der  Bildungsanspruch vorenthalten werden. Der Bundesrat sieht in seiner Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus denn auch keine Verschärfungen von Massnahmen im Bildungsbereich vor. Insbesondere erlaubt er Präsenzunterricht weiterhin. Das Bildungsdepartement hält deshalb am Präsenzunterricht im Kindergarten und in der Primarschule fest. Auch auf der Sekundarstufe I wird der Präsenzunterricht fortgesetzt. Die Maskenpflicht bleibt dort bis auf Weiteres bestehen. Eine Ferienverlängerung in der Volksschule schliesst das Bildungsdepartement aus.

Physische Treffen wenn möglich vermeiden
Weiterhin gilt im Kanton St.Gallen auch eine strengere Beschränkung bei Treffen im öffentlichen Raum als auf nationaler Ebene. So sind im Kanton St.Gallen Menschenansammlungen im öffentlichen Raum bereits ab zehn Personen verboten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Auch Darbietungen im öffentlichen Raum, die zu Menschenansammlungen führen können, sind verboten. Die meisten Personen stecken sich jedoch im privaten Umfeld an. Die Regierung appelliert deshalb an die Bevölkerung, ihre privaten Kontakte auch über Weihnachten und Neujahr so stark wie möglich zu minimieren. Falls man sich trotzdem trifft, soll die Bevölkerung diese Präventionsmassnahmen einhalten, um Familie und Freunde zu schützen:

  • Sagen Sie Treffen ab, wenn Sie sich unwohl fühlen.
  • Vermeiden Sie Treffen mit Personen aus mehr als zwei Haushalten.
  • Halten Sie auch draussen Abstand.
  • Tragen Sie in Innenräumen eine Maske.
  • Desinfizieren Sie sich regelmässig die Hände.

Austausch mit Branchenverbänden und Sozialpartnern St.Galler Wirtschaftsgipfel mit Fokus Corona

Die Covid-19-Pandemie stellt die Wirtschaft derzeit vor schwere Prüfungen. Regierungsrat Beat Tinner, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, nahm dies am vergangenen Donnerstag zum Anlass, um sich mit den Arbeitgeberverbänden und den Sozialpartnern auszutauschen. Die Regierung stellt zudem Anpassungen bei der Härtefallregelung in Aussicht. Die Einladung zum St.Galler Wirtschaftsgipfel wurde bereits Mitte Oktober verschickt, doch haben die Fragen auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite aufgrund der jüngsten  Entwicklungen zusätzlich an Brisanz gewonnen. Entsprechend zahlreich gingen die Diskussionsvorschläge der eingeladenen Verbände und Gewerkschaften ein. Für Regierungsrat Beat Tinner, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, bot der Wirtschaftsgipfel eine Gelegenheit, die politischen Entscheide zur Bewältigung der Krise zu erläutern und die Reaktionen der Betroffenen abzuholen.

Teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter der IHK St.Gallen-Appenzell, des kantonalen Gewerbeverbands, des Tourismusrats St.Gallen, des St.Galler Bauernverbands sowie der Gewerkschaften Travail.Suisse Ostschweiz und des kantonalen Gewerkschaftsbunds. Im Rahmen der zweieinhalbstündigen Telefonkonferenz kam die ganze Palette an Anliegen und offenen Fragen zur Sprache. Ausgehend von einer wirtschaftlichen Lagebeurteilung und einem Ausblick auf die sich abzeichnende Konjunkturentwicklung wurden die seit dem Lockdown im Frühling vom Kanton geleisteten Hilfen für die einzelnen Branchen bilanziert.

Lehrlingswesen und Arbeitnehmerschutz
Erörtert wurde unter anderem, wie sich die Corona-Pandemie auf das Lehrlingswesen ausgewirkt hat. Dass zu Beginn der Krise die Möglichkeiten für Schnupperlehren fehlten, rief bei künftigen Lernenden und Ausbildungsbetrieben Befürchtungen hervor, die sich glücklicherweise nicht bewahrheitet haben. Es konnten Lehrverhältnisse in der Grössenordnung des letzten Jahres abgeschlossen werden.

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Gespräche zum Arbeitnehmerschutz, wobei das Hauptaugenmerk auf der Kontrolle der betrieblichen Schutzkonzepte lag. Regierungsrat Beat Tinner legte anhand der aktuellen Kontrollzahlen dar, dass die Umsetzung der von den Betrieben getroffenen Massnahmen im Kanton allgemein sehr gut funktioniert. Beanstandungen des Arbeitsinspektorats betreffen in den meisten Fällen betriebliche Details, die mit wenig Aufwand korrigiert werden können.

Wintertourismus und Härtefallmassnahmen
Die Regierung hatte an ihrer letzten Medienorientierung bekräftigt, dass aufgrund des zu hohen Reproduktionswerts und der hohen Auslastung der Intensivstationen eine Zusatzbelastung der Spitäler durch den Wintersport gegenwärtig nicht tragbar sei. Die Bahnbetreiber der Wintersportgebiete legten dar, wie viel sie im Vorfeld der Saison unternommen haben, um die Sicherheit der Wintersportgäste gewährleisten zu können. Aus ihrer Sicht ist es wichtig, dass allfällige Einschränkungen, so sie denn nötig seien, koordiniert erfolgten und einheitlich umgesetzt werden.

Intensiv diskutiert wurden auch die Härtefallmassnahmen, die der Kanton ab dem kommenden Januar für Betriebe in bestimmten Branchen ausrichten wird. Sämtliche Verbands- und Gewerkschaftsorganisationen begrüssen, dass die Regierung rasch eine Lösung rund um die Härtefallregelungen vorgestellt hat. Allerdings fordern die Verbände Nachbesserungen bei den Voraussetzungen, die in der kantonalen Regelung für eine Unterstützung festgelegt sind – beispielsweise eine Reduktion der Mindestumsatzregel von 100’000 auf 50’000 Franken und eine Senkung der Untergrenze von 300 Stellenprozenten. Die Regierung hat das Härtefallprogramm an der heutigen ausserordentlichen Sitzung ebenfalls diskutiert. Sie wird das Härtefallprogramm anfangs Januar anpassen. Dies betrifft insbesondere das finanzielle Ausmass der Hilfen sowie eine Reduktion der Mindestgrösse an Vollzeitstellen.

Gipfel stösst auf Anklang
Der St.Galler Wirtschaftsgipfel stiess bei den Gesprächspartnern auf Anklang. Der Bedarf nach einem regelmässigen Austausch zwischen dem Volkswirtschaftsdepartement, den  Arbeitgeberverbänden und den Sozialpartnern ist insbesondere angesichts der herrschenden Krise vorhanden. Entsprechend werden sich die Beteiligten zu einem nächsten Austausch  treffen. (pd Sk)

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