Ab Montag wieder Distanz-Lernen in den Schulen

Ab 11. Mai 2020 sollen gemäss Entscheid des Bundesrates alle Volksschulen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Die konkreten Rahmenbedingungen sind noch unklar. Die St. Galler Regierung wird bis kommenden Montag weitere Konkretisierungen vornehmen.

Deshalb verfolgt die Schule Rorschach weiterhin das Konzept mit dem „Distanz-Lernen“. Soweit möglich, wird dieses ab kommendem Montag in der Fächern Mathematik, Deutsch, Fremdsprachen sowie Mensch und Umwelt bzw. Natur und Technik gar noch etwas intensiviert. Alle Lehrpersonen bereiten geeignete Aufgaben für ihre Schüler und Schülerinnen vor. Per Telefon oder über die elektronischen Medien nehmen die Lehrpersonen regelmässig Kontakt auf mit den Schülern und unterstützen so den Lernprozess.

Wichtig für die Eltern ist zu wissen: Das Lösen der Aufgaben ist obligatorisch und sollte grundsätzlich ohne aktive Unterstützung der Eltern erfolgen. Eltern können die Kinder aber mit einem gut strukturierten Tag sehr gut unterstützen. Schliesslich sollen die Kinder ab 11. Mai 2020 bereit sein für den Unterricht in der gewohnten Schulumgebung.

Aktuell bereitet der Corona-Stab der Schule die Wiederaufnahme des Schulbetriebs vor. Dazu muss vor Ort ein Sicherheitskonzept zum Schutz aller Mitarbeitender und Schüler bestehen und umgesetzt werden. Alle Eltern werden bis Ende nächster Woche einen persönlichen Brief mit allen weiteren Informationen erhalten.

Ebenso werden im Monat Mai die Klasseneinteilungen ab kommendem Schuljahr vorbereitet und den Eltern kommuniziert. Bei Fragen werden Eltern gebeten, sich mit der Klassenlehrperson in Verbindung zu setzen. Auch die Schulsozialarbeit steht bereit. Die Kontakt-Infos sind auf der Website www.fjfs.ch publiziert.

Wiederholt sind Fragen aufgetaucht über das Freizeitverhalten der Kinder. Es gilt nach wie vor die Devise, dass die Kinder zu Hause bleiben sollen und das Social-Distancing gilt weiterhin. Bewegung und frische Luft sind aber trotzdem wichtig. Schülerinnen und Schüler sollen weiterhin von erwachsenen Personen begleitet werden, wenn sie nach draussen gehen. Die Schulareale und Spielplätze sind grundsätzlich geschlossen, dürfen aber von Einzelpersonen oder Gruppen bis max 5 Personen betreten werden, wenn diese die Abstandsvorschriften korrekt einhalten. Verstösse gegen diese Vorgaben haben einen Arealverweis zur Folge. Der städtische Sicherheitsdienst ist beauftragt, dies zu kontrollieren. (pd ge)

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