Und so sieht das im Detail aus …

Ab dem 27. April können Spitäler wieder sämtliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen. Der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden muss dabei sichergestellt sein. Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen am 11. Mai die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen. Am 8. Juni sollen dann Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen. Hier der Link zur Medienmitteilungen des Bundes von heute Nachmittag:

https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/dokumentation/medienmitteilungen.html.msg-id-78818.html?fbclid=IwAR3torsEQSbZ6De00SVDFtuUqEp2Sojrb8tiTqfEY6Zg0upTvGvhoTMYIuY

Wir werden sehen, was für Auswirkungen das auf das Leben an der südlichsten Bodensee-Bucht hat.

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