SP erfreut über die Bereitschaft der Regierung

In der Novembersession hat die SP mit einer Motion (42.19.37) verlangt, dass die gesetzliche Grundlage für eine flächendeckende familienergänzende Kinderbetreuung ab Eintritt in den Kindergarten geschaffen wird. Die Regierung schwächt den Antrag zwar ab – sie anerkennt aber den Handlungsbedarf und beantragt Gutheissung der Motion mit geändertem Wortlaut. SP-Kantonsrat und Rorschacher Schulratspräsident Guido Etterlin ist erfreut und hofft auf Unterstützung durch den Kantonsrat in der Februarsession. Nachstehend die Medienmitteilung im vollen Wortlaut:

„Die Verfassung des Kantons St.Gallen (sGS 111.1; abgekürzt KV) sieht Folgendes vor: Der Staat setzt sich zum Ziel, dass die Chancengleichheit auf allen Stufen gegeben ist (Art. 10 Abs. 1 Bst. b KV). Er (der Staat) fördert insbesondere geeignete Bedingungen für die Kinderbetreuung (Art. 13 Abs. 2 KV). Er setzt sich zum Ziel, dass Kanton und Gemeinden für Menschen und Unternehmungen als Wirtschaftsstandort attraktiv ist (Art. 19. Abs. 1 Bst. d KV).

Grundlagen in der Verfassung – Umsetzung in der Realität fehlt bislang
Chancengleichheit, geeignete Bedingungen für die Kinderbetreuung, ein attraktives Umfeld für Menschen und Wirtschaft: In der Kantonsverfassung sind die Leitplanken gesetzt. In der Realität ist die Umsetzung aber mangelhaft. Es besteht Handlungsbedarf, insbesondere im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung. Mit der Verpflichtung der Gemeinden, einen Mittagstisch einzuführen, wurde im Jahr 2008 ein Schritt in die richtige Richtung getan. Damit ist die Betreuung auf der Schulstufe während der Blockzeiten und über den Mittag gesetzlich garantiert, nicht aber davor und danach, nicht an den schulfreien Nachmittagen und auch nicht während der Schulferien.

Ausbau notwendig
Nach Meinung der SP soll die Betreuung der Kinder ab Eintritt in den Kindergarten und über einen täglichen Zeitrahmen gewährleistet sein, der es beiden Elternteilen erlaubt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das würde beinhalten, dass auch ein Angebot während den Schulferien besteht. Den 13 Wochen Schulferien stehen in der Arbeitswelt die Realität von 4 Wochen gesetzlich garantierten Wochen Ferien entgegen.

Die SP ist überzeugt, dass gute Rahmenbedingungen für die familienergänzende Betreuung verschiedene positive Entwicklungen möglich machen: Frauen verbleiben im Erwerbsprozess und die Gleichstellung wird verbessert. Die Wirtschaft profitiert von zusätzlichen Fachkräften. Gleichzeitig kann die Chancengerechtigkeit verbessert werden, indem Kinder in einem geeigneten Umfeld gefördert werden oder Kindern während der Betreuungszeit beispielsweise Hausaufgabenhilfe angeboten wird. Mit guten Betreuungsangeboten können die Kinder und Jugendlichen auch an sinnvolle Freizeitbeschäftigungen und/oder sportliche Betätigung herangeführt werden.

Regierung anerkennt Handlungsbedarf
Dass die Regierung den Handlungsbedarf anerkennt, ist erfreulich. Die SP ist bereit, den geänderten Wortlaut zu akzeptieren – damit dieser Kanton im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung ein Schritt nach vorne machen kann. Wichtig ist für die SP dabei, dass die Kostenfolgen so ausgestaltet sind, dass die Angebote von allen Eltern in Anspruch genommen werden können.“ (pd sp)

Newsletter abonnieren

Bitte wähle, ob Du über jeden neuen Beitrag sofort oder lieber jeden Morgen gegen 9 Uhr eine Zusammenfassung der neusten Beiträge erhalten möchtest.
Liste(n) auswählen: