Vernehmlassung bis am 31. Januar 2020 möglich

Vier Jahre nach der Vereinigung der Kirchgemeinden Rorschach, Goldach und Untereggen will der Kirchenverwaltungsrat die damals von der Bürgerschaft gegebene Gemeindeordnung revidieren. Kernpunkt der Revision ist der neu geschaffene „Anhang 1 Finanzbefugnisse“, der genauer regeln soll, wann ein Geschäft mit einer Urnenabstimmung entschieden wird. Des Weiteren wurden einige redaktionelle Änderungen angebracht. Der Kirchenverwaltungsrat hat die Gemeindeordnung nach eingehender Vorprüfung anlässlich der Sitzung vom 2. Dezember 2019 zur Vernehmlassung erlassen. Der Entwurf der Gemeindeordnung ist auf der Webseite www.kkrr.ch (Aktuelles) publiziert. Die Vernehmlassung dauert bis 31. Januar 2020. Vernehmlassungsantworten können per Mail an admin@kkrr.ch eingereicht werden oder auch schriftlich an Katholische Kirchgemeinde Region Rorschach, Kirchenverwaltungsrat, Mariabergstrasse 18, 9400 Rorschach. Ausgedruckte Exemplare der Gemeindeordnung können auf der Geschäftsstelle der Kirchgemeinde an der Mariabergstrasse 18 in Rorschach bezogen werden.

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