Planverfahren Strassenunterführung online einsehbar

Im Zusammenhang mit der Gesamtentwicklung Stadtbahnhof hat der Stadtrat Rorschach in Anwendung von Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG), Art. 21 ff. des Wasser­baugesetzes (sGS 734.1; WBG) und Art. 41 sowie Art. 136 ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG) folgende öffentliche Auflage beschlossen:

Strassenunterführung Stadtbahnhof Rorschach /
Verlegung Bacheindolung und Verbandskanal /
Baueingabe Portal Nord BZR

  • Strassenprojekt
  • Teilstrassenplan / Teilplan Fuss-, Wander- und Radwegnetz
  • Wasserbauprojekt mit Verlegung Verbandskanal und Regenüberlauf
  • Sondernutzungsplan, Baulinien und Festlegung Gewässerraum
  • Baugesuch Verlegung Geräteraum und Neugestaltung Pausenplatz

Lärmsanierung Kirchstrasse mit emissionsbegrenzenden Massnahmen, Erleichterungsanträgen und Anordnung Schallschutzmassnahmen

Auflagefrist: 15. Januar 2019 bis 13. Februar 2019
Auflageort: Bereich Bau und Stadtentwicklung, Promenadenstrasse 74, 9400 Rorschach
Rechtsmittel: Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist beim Stadtrat Rorschach, Hauptstrasse 29, 9401 Rorschach, schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Für Einsprachen, die im Zusammenhang mit dem Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; PBG) stehen, ist eine Fristerstreckung nicht möglich.
Die betroffenen Grundeigentümer erhalten nach Art. 42 StrG und Art. 25 WBG eine persönliche Anzeige.
Schriftlich benachrichtigt werden die Grundeigentümer nach Art. 41 Abs. 2 PBG (Sondernutzungs­plan) und Art. 139 Abs. 1 PBG (Baugesuch). (pd Sk)

Eine Vielzahl von Dokumenten sind auf der Homepage der Stadt Rorschach einsehbar.

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