Zusätzliche Unterführung für Fussgänger und Velofahrer

Die Stadtkanzlei Rorschach hat heute morgen diese Medienmitteilungen verschickt:

Zusätzliche Fussgänger- und Velounterführung beim Stadtbahnhof

Weil die geplante Strassenunterführung beim Stadtbahnhof aus Sicherheitsgründen für Fussgänger und Radfahrende nicht zugänglich sein wird und Velofahren in SBB-Unterführungen verboten ist, kam in der öffentlichen Diskussion das Anliegen nach einer zusätzlichen Fussgänger- und Velounterführung auf. Der Stadtrat nahm die Idee auf und liess die technische Machbarkeit abklären. Als optimale Linienführung erweist sich der heute durch das SBB-Gleis unterbrochene Sonnenweg. Die Lage ermöglicht zusätzlich einen noch besseren Zugang zum Bahnhof für Radfahrende aus dem Stadtzentrum.

Der Stadtrat meldete das Projekt beim Bund für die 3. Generation des Agglomerationsprogramms an. Der Bundesrat hat das Projekt als A-Massnahme eingestuft. National- und Ständerat beraten das Aggloprogramm ab der Wintersession 2018. Der Kanton St. Gallen beurteilt die Unterführung als Teil des kantonalen Radwegnetzes nach Goldach und weiter nach Westen. Damit stehen finanzielle Beträge des Bundes und des Kantons in Aussicht.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen die Doppelspur und den Ausbau des Stadtbahnhofs Ende September 2018 abgewiesen. Damit ist der Weg frei für den Baubeginn im nächsten Jahr. Die zusätzliche Unterführung hat eine technische Schnittstelle zum SBB-Bauvorhaben.

Der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens und der Stand der Finanzierungsabklärungen bei Bund und Kanton legen es zeitlich nahe, die konkrete Projektierung der zusätzlichen Fussgänger- und Velounterführung (Phase Bauprojekt bis Baubewilligungsverfahren) nun sofort auszulösen. Der Stadtrat hat dafür einen Kredit von Fr. 140‘000.– bewilligt und die Gruner Wepf AG, Zürich, mit der Erarbeitung des Bau- und Auflageprojekts zum Preis von Fr. 91‘873.50 inkl. Mehrwertsteuer (Kostendach) beauftragt.

Weil sich im Zeitpunkt des Voranschlages 2018 der weitere Verlauf der Projektabsicht nicht abschätzen liess, hatte der Stadtrat den Kredit im Voranschlag 2018 nicht eingestellt. Dies hat er in der Form eines Nachtragskredites nun getan. Gemäss Gemeindeordnung, Anhang 1 Finanzbefugnisse, kann der Stadtrat unvorhersehbare neue Ausgaben bis Fr. 250‘000.– pro Fall und maximal gesamthaft Fr. 500‘000.– pro Jahr beschliessen.

PostAuto-Rückerstattung

PostAuto hat sich mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) über die Höhe und die Modalitäten der Rückerstattung von zu viel bezahlten Abgeltungen geeinigt. Von der gesamten Rückerstattung von 188,1 Millionen Franken gehen 6,2 Millionen Franken an den Kanton St. Gallen und seine Gemeinden. Der Rückerstattungsanspruch der Stadt Rorschach für die Jahre 2007 – 2018 beläuft sich auf rund Fr. 56‘000. Die Anteile aus der PostAuto-Rückerstattung werden allerdings nicht separat ausbezahlt, sondern mit den ordentlichen Gemeindeanteilen 2018 an den öffentlichen Verkehr verrechnet.

Veranstaltungsbewilligungen erteilt wurden

–       den Vereinen «Weihnachten in Rorschach» und «Zunft St. Niklaus Rorschach» zur Durchführung des Adventskalenders auf dem Lindenplatz vom 1. bis 23. Dezember 2018 und des St. Niklaus-Umzugs am Samstag, 1. Dezember 2018, 18.00 Uhr;

–       dem Gewerbeverein Rorschach zur Durchführung des Weihnachts-Bummelsonntags in der Stadt Rorschach am Sonntag, 2. Dezember 2018.

Erteilung und Verlängerung Gastwirtschaftspatente an

  • Alakus Naif, Konstanz, für das Restaurant «Bodensee Kebaphaus», Signalstrasse 8, bis 31. Dezember 2021;
  • Erdag Mustafa, Steinach, für das Restaurant «Mustis», Signalstrasse 7, bis 31. Dezember 2021;
  • Boxler Therese, Rorschach, für das Restaurant «Rhätia», Grünhofweg 2, bis 31. Dezember 2019;
  • Wagner Rahel, Rorschach, für das Restaurant «Seecafé Arion», Thurgauerstrasse 38, bis 31. Dezember 2021;
  • Mede Yilmaz, Rorschach, für das Restaurant «Stadtgrill», Signalstrasse 26, bis 31. Dezember 2021;
  • Özenli Ali, Amriswil, für das Restaurant «Turtles», Hauptstrasse 94, bis 31. Dezember 2021;
  • Stein Eva, Arbon, für das Restaurant «Weitblick», Churerstrasse 10, bis 31. Dezember 2019;

Baubewilligung erteilt

  • I&F Group GmbH, Herisau, für Luftwärmepumpe, Wohnung 1. OG und Toiletten an der Hauptstrasse 79.

(Sk)

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