„Die Stadt Rorschach hat eine Sozialhilfebezügerin widerrechtlich abgeschoben und muss die Sozialhilfeleistungen der Stadt St. Gallen übernehmen. Dies hat der Kanton St. Gallen entschieden und damit einen früheren Entscheid der Sozialen Dienste St. Gallen bestätigt.“ Das meldet das Online-Portal des St. Galler Tagblatts. Den ganzen Bericht findet man hier.